Homöopathische Behandlung
Das Prinzip der homöopathischen Therapie entdeckte Samuel Hahnemann (1755 – 1843) bereits vor mehr als 200 Jahren. In den letzten Jahrzehnten wurde die homöopathische Heilmethode insbesondere durch die Einführung und Vertreibung sogenannter „Komplexmittel“ (Schüßler-Salze, Produkte der Firma Heel u.a.) modifiziert und zunehmend populär gemacht.
Die klassische Homöopathie jedoch basiert nach wie vor auf den Prinzipien, die Hahnemann in seinen Werken (das Organon der Heilkunst, die Arzneimittellehren u.a.) beschrieben hat und die von seinen Schülern weiterentwickelt wurden.
Für die Behandlung insbesondere einer chronischen Erkrankung sollen mit Hilfe eines Einzelmittels die vorhandenen Selbstheilungskräfte des Körpers aktiviert werden. Dieses Mittel sollte im Idealfall das sogenannte Simillimum (individuelles Mittel) sein und mittels einer ausführlichen Anamnese und dem Repertorium gefunden werden.
Die klassische Homöopathie basiert dabei auf dem Ähnlichkeitsprinzip. Das heißt, die Krankheits-symptome und die individuellen Charakteristika des Patienten sind dem des gefundenen Einzelmittels ähnlich (die Prüfungssymptome des Arzneimittels).
Das gefundene Arzneimittel wird dann potenziert und vom Patienten bis zur Linderung der Beschwerden oder Heilung regelmäßig eingenommen.
Patienten, die sich für eine homöopathische Konstitutionsbehandlung interessieren, können sich gerne in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten und die Modalitäten der Behandlung in der Praxis informieren.
Hinweis
Die homöopathische Konstitutionsbehandlung ist keine Leistung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse und wird dem Patienten nach der GOÄ (ärztliche Gebührenordnung) privat in Rechnung gestellt.